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Vergleich Reisegepäck- versicherung
Die
Reisegepäck- versicherung versichert gegen
Verlust, Zerstörung oder Beschädigung des
Reisegepäcks ( nicht von beruflich mitgeführten Dingen). Besonders wichtig:
Als Verlust wird auch gewertet, wenn das Reisegepäck den Bestimmungsort nicht am
selben Tag erreicht wie der Versicherte. Dann kann man für einen Teil der
Versicherungssumme die notwendigsten Toilettenartikel usw. selbst
beschaffen.Falls unterwegs der Ausweis entwendet wird, werden die amtlichen
Gebühren für einen Ersatzausweis erstattet. Die günstigten
Reisegepäckversicherungen finden Sie in unserem Vergleich
. Durch eine
Reisegepäckversicherung ist das Gepäck des
Versicherungsnehmers sowie seiner
Familienmitglieder oder seines Lebensgefährten versichert. Gezahlt wird
von der Reisegepäckversicherung bei Vorliegen des
Versicherungsfalles üblicherweise der Zeitwert
für alle Gegenstände, die
man für die Reise benötigt, bis zur gewählten Versicherungssumme. Ist das
mitgeführte Reisegepäck wertvoller als die Versicherungssumme nimmt der
Versicherer einen Abzug vor. Nicht materielle Werte, also z.B. Fotos
oder Daten auf Laptops, sind nicht erstattungsfähig, auch dann nicht, wenn sie
zu beruflichen Zwecken erfasst wurden. Für Schmucksachen,
Foto- und Filmapparate wird von einer Reisegepäckversicherung nur dann
gezahlt, wenn sie bestimmungsgemäß getragen bzw. genutzt werden oder die Sachen
im abgeschlossenen Hotelzimmer aufbewahrt wurden. Schmuck und Gegenstände aus
Edelmetallen müssen in der Regel im Hotelsafe aufbewahrt werden. Außerdem gilt
für Schmucksachen in der Regel eine Höchstentschädigungssumme, die von der
normalen Versicherungssumme abweicht. Handys und EDV Geräte , Geld ,
Fahrkarten usw.sind in der Reisegepäckversicherung nicht mitversichert. Ist
man mit seinem Gepäck unterwegs, muss man zu seinem Gepäck laut einem
Urteil des Landgerichts München (15 S 20592/94) dazu immer Körper- und
Sichtkontakt halten. Vor der Abreise lohnt es sich eine
Liste der wichtigsten Wertegegenstände anfertigen und darin deren
Marke, Farbe und Form aufzeichnen. Sportgeräte wie Ski oder Faltboote
sind entweder überhaupt nicht oder nur versichert, wenn sie
sich nicht im "bestimmungsgemäßen Gebrauch" befinden ( so z.B. bei
der Barmenia ). Wenn das Faltboot also während einer
Bootstour durch Unfall zerstört wird, erfolgt keine Erstattung durch die
Reisegepäckversicherung. Im Fall des Falles darf man nicht
abwarten, bis der Urlaub herum ist, sondern muss bei der
Reisegepäckversicherung den Schaden anzeigen. War u.U. ein Dritter, etwa das
Hotel, für die Wertgegenstände zuständig, müssen vor Ort Ersatzansprüche geltend
gemacht werden. Am besten zeigt man den Schaden gleich an (z.B. beim
Reiseleiter) und lässt ihn sich schriftlich bestätigen. Diebstahl oder Raub sind
umgehend der zuständigen Polizeidienststelle zu melden; das
entsprechende Polizeiprotokoll ist zu Hause dem Versicherer
vorzulegen, ebenso alle Belege, die den Grund und die Höhe des Schadens beweisen
können.
Prüfen Sie auf jeden Fall vor dem Abschluss einer Reisegepäckversicherung die
Allg.Versicherungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.
Bei Einbruch und Beraubung innerhalb Europas (bei neueren Bedingungen auch
weltweit) zahlt im Übrigen auch die Hausratversicherung. Bei
Einbruch müssen allerdings ein Raum oder Behältnisse in einem Gebäude
aufgebrochen sein. So ist der Einbruch in ein Hotelzimmer mitversichert, nicht
aber der einfache Diebstahl aus einem Hotelzimmer (wenn weder Raum noch
Behältnisse aufgebrochen wurden). Bei Diebstahl aus einem Auto gilt in der
Regel: Befand sich das Auto zum Zeitpunkt des Aufbruchs in einem Parkhaus, ist
der Diebstahl des Gepäcks über die Hausratversicherung versichert. Stand das
Fahrzeug an der Straße oder auf einem öffentlichen Parkplatz, zahlt die
Hausratversicherung nicht, es sei denn, der Einbruch-Diebstahl aus einem Kfz ist
ausdrücklich in den Besonderen Bedingungen mitversichert (meist jedoch nur bis
250 Euro je Schadensfall).
Testen Sie auch unsere anderen Versicherungsvergleiche.
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