

- Reisekrankenversicherung - Herzinfarkt
- Reisebüros müssen nicht über Visaregelungen aufklären
- Reiserücktrittsversicherung - Reiseunterbrechung kein versicherter Reiseabbruch
- Reiserücktrittsversicherung - unerwartete Verschlechterung einer Krankheit
- Reiserücktrittsversicherung - Stornierungspflicht bei Erkrankung
- Reiserücktrittsversicherung - Flugangst - Flughafenarzt
- Reiseabbruchversicherung - Datum Arztattest
- Reiserücktrittsversicherung - Bandscheibenvorfall
- Reiserücktrittsversicherung - Rückfall bei Lungenentzündung
- Keine Reisepreisminderung bei Flugzeitänderung
- Reiserücktrittsversicherung - Reisestornierung bei Vorerkrankung Rückenschmerzen
- Hotelbewertungen aus dem Internet sind als Beweismittel vor Gericht nicht geeignet
- Reiserücktrittsversicherung - unerwartet schwere Erkrankung - Schilddrüsenüberfunktion
- Reiserücktrittsversicherung - unerwartet schwere Erkrankung - Depression
- Reiseabbruchversicherung - unerwarrtet schwere Erkrankung - Diarrhea resolved
- Reiserücktrittsversicherung - Reiseunterbrechung
- Reiserücktrittsversicherung - Kündigung Arbeitgeber
- Reiserücktrittsversicherung - Flugangst
- Kein Reisemangel - Alkohol an Jugendliche
- Reiserücktrittsversicherung - unverzügliche Stornierung Aneurysma
- Reiserücktrittsversicherung - Nasenbeinfraktur
- Reiserücktrittsversicherung - Selbstbehalt
- Reiserücktrittsversicherung - Sofortige Stornierungspflicht bei Erkrankung
- Reiserücktrittsversicherung - Schwangerschaft
- Reiserücktrittsversicherung - Risiko von Genesungsprognosen
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Urteile zum Reiserecht
Reisebüros müssen nicht über Visaregelungen aufklären
Reisebüros muessen nicht ihre Kunden über alle Einzelheiten der Einreisevorschriften für das Urlaubsland informieren und aufklären. Wenn es aufgrund des fehlenden Visums Probleme gibt, haftet das Reisebüro deshalb auch nicht.
Es gibt somit auch keinen Anspruch auf Schadenersatz. Dafür wäre laut AG Leipzig allenfalls der Reiseveranstalter der richtige Adressat. Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".
Im vorliegenden Fall hatte der Kläger im Reisebüro eine Vietnamreise gebucht, konnte sie aber wegen fehlenden Visums nicht antreten. Er verlangte Schadenersatz wegen einer schweren Verletzung der Beratungspflicht durch das Reisebüro.Ein Reisebüro ist nach den Ausführungen des Gerichts aber nur für die Beratung bei der Auswahl der Reise zuständig. Infos über die Visavorschriften sind Aufgabe des Reiseveranstalters. Auch dann, wenn der Kunde zu ihm keinen direkten Kontakt hatte, weil er im Reisebüro gebucht hat.
Im vorliegenden Fall kam noch erschwerend hinzu, dass der Kläger auf dem Buchungsformular per Unterschrift bestätigt hatte, dass er die Allg. Reisebedingungen erhalten hat.
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