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Preisangaben bei Flugreisen

09.02.2012

Eine EU-Verordnung schreibt es schon seit vielen Jahren vor. Manche Fluggesellschaften haben aber immer noch Probleme damit, Gebühren und Zusatzkosten in den Flugpreisen auszuweisen. Vom Berliner Kammergericht wurden Ryanair und AirBerlin jetzt dazu verpflichtet, immer den Endpreis anzugeben. Die Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig.

Ryanair hatte nach Angaben der Verbraucherschützer (vzb) bei Online-Buchungen die Bearbeitungsgebühr von fünf Euro für die Bezahlung des Tickets nicht mit angegeben. Kostenfrei seien lediglich Zahlungen mit einer in Deutschland fast unbekannten Prepaid-Karte gewesen. Kunden hätten von der Extragebühr aber erst im dritten Buchungsschritt erfahren. Laut vzbv schlossen sich die Richter der Auffassung an, dass die Gebühr für die meisten Kunden unvermeidlich und deshalb in den Endpreis mit einzurechnen sei.

Quelle : http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,812280,00.html#ref=rss


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