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Mehr Geld bei Verspätungen der Bahn

02.10.2008

Die Bahnkunden haben in Zukunft mehr Rechte, wenn sich ihr Zug verspätet.

Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer werden künftig deutlich mehr Rechte erhalten, vor allem bei Verspätungen und Zugausfällen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat am 1. Oktober 2008 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Fahrgastrechte vorgestellt.

Es wird gesetzliche Ansprüche auf Entschädigungen bei Zugausfällen und -verspätungen geben. Menschen mit Behinderungen werden es leichter haben, mit der Bahn zu fahren, und die Rechte der Fahrgäste bei Personenschäden werden verbessert. Bahnfahren als besonders umweltfreundliche Form der Mobilität wird damit noch attraktiver werden.

Wenn ein Zug Verspätung hat, muss das Eisenbahnunternehmen dem Fahrgast künftig eine Entschädigung zahlen. Diese wird wie folgt berechnet: Bei einer Verspätung ab 60 Minuten müssen 25 % des Fahrpreises erstattet werden, bei einer Verspätung ab 120 Minuten 50 % des Fahrpreises. Der Betrag muss, wenn der Fahrgast es wünscht, in bar gezahlt werden. Außerdem muss das Eisenbahnunternehmen bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten eine kostenlose Hotelunterkunft anbieten, wenn deshalb eine Übernachtung erforderlich wird.

Quelle : www.bmj.de/fahrgastrechte


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