Keine Reiseveranstalterhaftung1. Ein Reisender darf auf mündliche Äußerungen eines Reisebüros, die in offenem Widerspruch zum Inhalt des Prospektes und der Reisebestätigung des Reiseveranstalters stehen, nicht vertrauen.
- [ OLG Düsseldorf, Urt. vom 16.12.2004 - 12 U 30/04 ]
2. Unterlässt ein Reisbüro pflichtwidrig die Weitergabe der vom Veranstalter mitgeteilten Visa-Referenznummer an den Reisenden, so haftet der Reisveranstalter für das Fehlverhalten des Reisebüros über § 278 BGB, wenn die mangelnde Übermittlung ursächlich für den eingetretenen Schaden ist. |
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