Keine Reiseveranstalterhaftung

1. Ein Reisender darf auf mündliche Äußerungen eines Reisebüros, die in offenem Widerspruch zum Inhalt des Prospektes und der Reisebestätigung des Reiseveranstalters stehen, nicht vertrauen.
2. Unterlässt ein Reisbüro pflichtwidrig die Weitergabe der vom Veranstalter mitgeteilten Visa-Referenznummer an den Reisenden, so haftet der Reisveranstalter für das Fehlverhalten des Reisebüros über § 278 BGB, wenn die mangelnde Übermittlung ursächlich für den eingetretenen Schaden ist.
- [ OLG Düsseldorf, Urt. vom 16.12.2004 - 12 U 30/04 ]


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