

- Reisebüros müssen nicht über Visaregelungen aufklären
- Reiserücktrittsversicherung - Reiseunterbrechung kein versicherter Reiseabbruch
- Reiserücktrittsversicherung - unerwartete Verschlechterung einer Krankheit
- Reiserücktrittsversicherung - Stornierungspflicht bei Erkrankung
- Reiserücktrittsversicherung - Flugangst - Flughafenarzt
- Reiseabbruchversicherung - Datum Arztattest
- Reiserücktrittsversicherung - Bandscheibenvorfall
- Reiserücktrittsversicherung - Rückfall bei Lungenentzündung
- Keine Reisepreisminderung bei Flugzeitänderung
- Reiserücktrittsversicherung - Reisestornierung bei Vorerkrankung Rückenschmerzen
- Hotelbewertungen aus dem Internet sind als Beweismittel vor Gericht nicht geeignet
- Reiserücktrittsversicherung - unerwartet schwere Erkrankung - Schilddrüsenüberfunktion
- Reiserücktrittsversicherung - unerwartet schwere Erkrankung - Depression
- Reiseabbruchversicherung - unerwarrtet schwere Erkrankung - Diarrhea resolved
- Reiserücktrittsversicherung - Reiseunterbrechung
- Reiserücktrittsversicherung - Kündigung Arbeitgeber
- Reiserücktrittsversicherung - Flugangst
- Kein Reisemangel - Alkohol an Jugendliche
- Reiserücktrittsversicherung - unverzügliche Stornierung Aneurysma
- Reiserücktrittsversicherung - Nasenbeinfraktur
- Reiserücktrittsversicherung - Selbstbehalt
- Reiserücktrittsversicherung - Sofortige Stornierungspflicht bei Erkrankung
- Reiserücktrittsversicherung - Schwangerschaft
- Reiserücktrittsversicherung - Risiko von Genesungsprognosen
- Reiserücktrittsversicherung - Reiseantriit,Einchecken
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Urteile zum Reiserecht
Keine Reiseveranstalterhaftung
1. Ein Reisender darf auf mündliche Äußerungen eines Reisebüros, die in offenem Widerspruch zum Inhalt des Prospektes und der Reisebestätigung des Reiseveranstalters stehen, nicht vertrauen.
2. Unterlässt ein Reisbüro pflichtwidrig die Weitergabe der vom Veranstalter mitgeteilten Visa-Referenznummer an den Reisenden, so haftet der Reisveranstalter für das Fehlverhalten des Reisebüros über § 278 BGB, wenn die mangelnde Übermittlung ursächlich für den eingetretenen Schaden ist.
- [ OLG Düsseldorf, Urt. vom 16.12.2004 - 12 U 30/04 ]
2. Unterlässt ein Reisbüro pflichtwidrig die Weitergabe der vom Veranstalter mitgeteilten Visa-Referenznummer an den Reisenden, so haftet der Reisveranstalter für das Fehlverhalten des Reisebüros über § 278 BGB, wenn die mangelnde Übermittlung ursächlich für den eingetretenen Schaden ist.
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