Keine Reisepreisminderung bei Flugzeitänderung

1. Es besteht kein Anspruch auf Reisepreisminderung gemäß §§ 651c,d BGB bei einer Verlegung der Flugzeiten, da mit Flugverlegungen im Zeitalter des Massentourismus stets gerechnet werden muss.
2. Ein Minderungsanspruch besteht nur, wenn die Grenze des Zumutbaren überschritten ist; jedch ist eine Flugzeitänderung innerhalb des ersten und letzten Reisetages ohne Verlust der Nachtruhe als Unannehmlichkeit hinzunehmen.

Auch eine Reiserücktrittsversicherung leistet hier nicht.

- [ AG Duisburg, Urt. vom 6.4.2005 - 45 C 367 05 ]


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