Keine Reisepreisminderung bei Flugzeitänderung1. Es besteht kein Anspruch auf Reisepreisminderung gemäß §§ 651c,d BGB bei einer Verlegung der Flugzeiten, da mit Flugverlegungen im Zeitalter des Massentourismus stets gerechnet werden muss. Auch eine Reiserücktrittsversicherung leistet hier nicht. |
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