Kein Reisemangel: bloßer Ausblick auf Baustelle1. Wird der Strand im Prospekt mit "grober Sandstrand" bezeichnet, so ist eine Minderung von 10% gerechtfertigt, wenn der Strand tatsächlich nur aus groben Kieselsteinen bestand.
- [ LG Essen, Urt. vom 10.10.2002 - 10 S 186/02 ]
2. Der Ausblick auf eine Baustelle allein berechtigt noch nicht zu einer Minderung wegen Baulärms. Vielmehr bedarf es dazu einer weiteren Substantiierung. 3. Der Reisende muss substantiiert darlegen, dass er die Mängel angezeigt hat. |
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