

- Reisebüros müssen nicht über Visaregelungen aufklären
- Reiserücktrittsversicherung - Reiseunterbrechung kein versicherter Reiseabbruch
- Reiserücktrittsversicherung - unerwartete Verschlechterung einer Krankheit
- Reiserücktrittsversicherung - Stornierungspflicht bei Erkrankung
- Reiserücktrittsversicherung - Flugangst - Flughafenarzt
- Reiseabbruchversicherung - Datum Arztattest
- Reiserücktrittsversicherung - Bandscheibenvorfall
- Reiserücktrittsversicherung - Rückfall bei Lungenentzündung
- Keine Reisepreisminderung bei Flugzeitänderung
- Reiserücktrittsversicherung - Reisestornierung bei Vorerkrankung Rückenschmerzen
- Hotelbewertungen aus dem Internet sind als Beweismittel vor Gericht nicht geeignet
- Reiserücktrittsversicherung - unerwartet schwere Erkrankung - Schilddrüsenüberfunktion
- Reiserücktrittsversicherung - unerwartet schwere Erkrankung - Depression
- Reiseabbruchversicherung - unerwarrtet schwere Erkrankung - Diarrhea resolved
- Reiserücktrittsversicherung - Reiseunterbrechung
- Reiserücktrittsversicherung - Kündigung Arbeitgeber
- Reiserücktrittsversicherung - Flugangst
- Kein Reisemangel - Alkohol an Jugendliche
- Reiserücktrittsversicherung - unverzügliche Stornierung Aneurysma
- Reiserücktrittsversicherung - Nasenbeinfraktur
- Reiserücktrittsversicherung - Selbstbehalt
- Reiserücktrittsversicherung - Sofortige Stornierungspflicht bei Erkrankung
- Reiserücktrittsversicherung - Schwangerschaft
- Reiserücktrittsversicherung - Risiko von Genesungsprognosen
- Reiserücktrittsversicherung - Reiseantriit,Einchecken
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Urteile zum Reiserecht
Kein Reisemangel: bloßer Ausblick auf Baustelle
1. Wird der Strand im Prospekt mit "grober Sandstrand" bezeichnet, so ist eine Minderung von 10% gerechtfertigt, wenn der Strand tatsächlich nur aus groben Kieselsteinen bestand.
2. Der Ausblick auf eine Baustelle allein berechtigt noch nicht zu einer Minderung wegen Baulärms. Vielmehr bedarf es dazu einer weiteren Substantiierung.
3. Der Reisende muss substantiiert darlegen, dass er die Mängel angezeigt hat.
- [ LG Essen, Urt. vom 10.10.2002 - 10 S 186/02 ]
2. Der Ausblick auf eine Baustelle allein berechtigt noch nicht zu einer Minderung wegen Baulärms. Vielmehr bedarf es dazu einer weiteren Substantiierung.
3. Der Reisende muss substantiiert darlegen, dass er die Mängel angezeigt hat.
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