

- Reisebüros müssen nicht über Visaregelungen aufklären
- Reiserücktrittsversicherung - Reiseunterbrechung kein versicherter Reiseabbruch
- Reiserücktrittsversicherung - unerwartete Verschlechterung einer Krankheit
- Reiserücktrittsversicherung - Stornierungspflicht bei Erkrankung
- Reiserücktrittsversicherung - Flugangst - Flughafenarzt
- Reiseabbruchversicherung - Datum Arztattest
- Reiserücktrittsversicherung - Bandscheibenvorfall
- Reiserücktrittsversicherung - Rückfall bei Lungenentzündung
- Keine Reisepreisminderung bei Flugzeitänderung
- Reiserücktrittsversicherung - Reisestornierung bei Vorerkrankung Rückenschmerzen
- Hotelbewertungen aus dem Internet sind als Beweismittel vor Gericht nicht geeignet
- Reiserücktrittsversicherung - unerwartet schwere Erkrankung - Schilddrüsenüberfunktion
- Reiserücktrittsversicherung - unerwartet schwere Erkrankung - Depression
- Reiseabbruchversicherung - unerwarrtet schwere Erkrankung - Diarrhea resolved
- Reiserücktrittsversicherung - Reiseunterbrechung
- Reiserücktrittsversicherung - Kündigung Arbeitgeber
- Reiserücktrittsversicherung - Flugangst
- Kein Reisemangel - Alkohol an Jugendliche
- Reiserücktrittsversicherung - unverzügliche Stornierung Aneurysma
- Reiserücktrittsversicherung - Nasenbeinfraktur
- Reiserücktrittsversicherung - Selbstbehalt
- Reiserücktrittsversicherung - Sofortige Stornierungspflicht bei Erkrankung
- Reiserücktrittsversicherung - Schwangerschaft
- Reiserücktrittsversicherung - Risiko von Genesungsprognosen
- Reiserücktrittsversicherung - Reiseantriit,Einchecken
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Urteile zum Reiserecht
Kein Reisemangel: Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos
1. Ein Sturz auf einer unbeleuchteten Treppe in einer Hoteldiskothek gehört zum allgemeinen Lebensrisiko und begründet weder Minderungs- noch Schadensersatzansprüche gegen den Reiseveranstalter.
2. Ein Reisender kann nicht darauf vertrauen, dass diskotheken-ähnliche Bereiche in einer Hotelanlage in der Türkei etwa deutschen Sicherheits- und Baustandards entsprechen.
- [ LG Düsseldorf, Urt. vom 28.7.2004 - 16 O 5/04 ]
2. Ein Reisender kann nicht darauf vertrauen, dass diskotheken-ähnliche Bereiche in einer Hotelanlage in der Türkei etwa deutschen Sicherheits- und Baustandards entsprechen.
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