Kein Reisemangel: Vertraglich festgelegter LeistungsänderungsvorbehaltsSofern der Vertrag einen Leistungsänderungsvorbehalt enthält, ist ein Wechsel von der (deutschen) Fluggesellschaft Aero Flight zu der (türkischen) Fluggesellschaft Onur Air zulässig.
- [ AG Düsseldorf, Urt. vom 2.3.2006 - 32 C 16126/05 ]
|
Zurück
Bookmark Buttons
