Kein Reisemangel: Erkrankung im HotelDer Reiseveranstalter haftet wegen einer Magen-Darm-Erkrankung der Reisenden auch dann nicht, wenn die Krankheitssymptome bei mehr als der Hälfte der Hotelgäste auftauchen, sofern nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Reisende einen Virusdefekt schon von zu Hause mitbrachte oder sich anderweitig am Urlaubsort zugezogen hat.
- [ AG Münster, Urt. vom 19.1.2006 - 8 C 4689/04 ]
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