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Urteile zum Reiserecht

Kein Reisemangel: Einzelfallerkrankung

1. Ein Anscheinsbeweis dafür, dass die Ursache einer Erkrankung im Bereich des Hotels liegt, besteht nur dann, wenn eine signifikant hohe Anzahl von Hotelgästen gleichzeitig an gleichartigen Symptomen erkrankt. Der Anscheinsbeweis ist aber ausgeschlossen, wenn nur etwa 10% der Hotelgäste erkrankt sind.
2. Es ist gerichtsbekannt, dass eine Erkrankung an Durchfall und Erbrechen von 10% der Reisenden bei Reisen in die Türkei als normal einzustufen und nicht zwingend auf mangelhafte Lebensmittel oder ungenügende Hygiene zurückzuführen ist.
- [ LG Düsseldorf, Urt. vom 23.12.2005 - 22 S 399/04 ]

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