Kein Reisemangel: DiebstahlDer Reiseveranstalter haftet nicht für das Abhandenkommen einer Videokamera im Bereich einer Hotelbar. Ein Kellner, der sich um die Kamera kümmert, ist kein Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters, sondern nimmt allenfalls Obhutspflichten des Hotels wahr.
- [ LG Hannover, Urt. vom 5.4.2006 - 12 S 103/05 ]
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