Kein Reisemangel: Baumaßnahmen nur in "Ortbeschreibung" im Katalog vermerktBetreffen Baumaßnahmen nicht nur ein Hotel, kann es ausreichend sein, wenn der Reisveranstalter in seinem Prospekt bei der "Ortsbeschreibung" auf Bauarbeiten hinweist und nicht bei jeder "Hotelbeschreibung" für im betreffenden Ort liegende Hotels.
- [ OLG Celle, Urt. vom 12.5.2005 - 11 U 268/04 ]
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