Kein Reisemangel - Alkohol an Jugendliche

Die Klägerin macht gegenüber dem Reiseveranstalter Ansprüche aus Reisemangel u.a deshalb geltend, da es ihrem 16-jährigen Sohn möglich gewesen wäre, im Hotel Alkohol zu erhalten. Nachdem dieser dann Alkohol in unkontrollierbaren Mengen zu sich genommen habe, hätte sie ihn ständig beaufsichtigen müssen.

Das Gericht führt aus, dass kein Reisemangel vorliegt. Die Aufsichtspflicht der Eltern für ihren Sohn ergibt sich aus dem Gesetz. Durch den Reisevertrag hat der Reiseveranstalter keine Aufsichtspflicht für deren Sohn übernommen.

Es sei die gesetzliche und natürliche Pflicht der Eltern, ihren Sohn dahingehend zu erziehen, deass er nicht bis zur Besinnungslosigkeit alkohol zu sich nimmt.

Dem ist wohl nichts hinzuzufügen.

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AG Duisburg vom 1.10.2008 27 C 1039/08


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