Kein Mangel bei allgemein bekannten Umständen1. Die bloße Bitte des Reisenden um ein Zimmer mit Meerblick führt noch nicht dazu, dass ein Zimmer mit Meerblick Vertragsbestandteil wird.
- [ AG Baden-Baden, Urt. vom 15.2.2006 - 16 C 255/05 ]
2. Wer nach Dubai reist, muss mit Ölverschmutzungen im Meer rechnen. Der Reiseveranstalter muss hierüber nicht informieren. |
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