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Ihre wichtigsten Reiserechte

15.07.2010

Zum Urlaubsbeginn hat Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner am 5. Juli 2010 auf dem Hauptbahnhof in München und am 8. Juli 2010 am Flughafen Berlin-Tegel die neue "Reise-Check-Karte" der Bundesregierung vorgestellt. Auf ihr finden sich wertvolle Tipps für Bahn- und Flugreisende, die damit am Flughafen oder Bahnhof sofort richtig reagieren können.

Für Luft- und Bahnverkehr gibt es bei Verspätungen und Annullierungen jeweils unterschiedliche Regelungen. Grundsätzlich aber gilt: Als betroffener Passagier müssen Sie Ihre Ansprüche zunächst beim Verkehrsunternehmen geltend machen, also bei der Fluggesellschaft oder dem Bahnunternehmen: "Hier sollte man den Grund seiner Beschwerde erläutern und – ganz wichtig – sich den Sachverhalt vom Zugbegleiter oder einem Mitarbeiter der Fluglinie bestätigen lassen.

Das Unternehmen prüft Ihren Anspruch und wird Ihnen einen Bescheid zusenden. Ist dieser Bescheid aus Ihrer Sicht nicht zufrieden stellend, können Sie sich jederzeit an die "Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp)" unter www.soep-online.de wenden. Diese Schlichtungsstelle ist eine unabhängige Einrichtung von Unternehmen des öffentlichen Verkehrs in Deutschland zur Schlichtung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Beförderungsverträgen.

Sie prüft Ihr Anliegen in sachlicher Unabhängigkeit und Neutralität und ermittelt, ob ein Anspruch gerechtfertigt ist bzw. in welchem Umfang, und macht gegebenenfalls einen Schlichtungsvorschlag. Ziel der Schlichtung ist es, eine einvernehmliche Lösung des Streitfalls zu ermöglichen.

Infoblatt Ihre wichtigsten Reiserechte

 

Quelle : http://www.bmelv.de/cln_173/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Reisen-Verkehr/CheckkarteReiserechte.html

 


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