Hotelbewertungen aus dem Internet sind als Beweismittel vor Gericht nicht geeignet

Kommt es zu Streitigkeiten weil das gebuchte Hotel als mangelhaft empfunden wurde, sind Hotelbewertungen unter den diversen Hotelbewertungsseiten im Internet (z.B. von OpenHolidayGuide), die den gleichen Mangel beschreiben, als Beweimittel vor Gericht ungeeignet. Die Online-Bewertungen können allerdings eventuell dafür genutzt werden, um mit der betreffenden Person in Kontatkt zu treten und gemeinsam gegen das Hotel bzw. Reiseveranstalter zu klagen. Des weiteren berechtigen schlechte Hotelkritiken nicht dazu, aufgrund dieser schlechten Bewertung, eine Hotelbuchung kostenlos zu stonieren. www.spiegel-online.de: Nachri chten -> Reise-> aktuell -> Reiserecht: "Reiserecht: Online-Hotelbewertungen gelten nicht als Beweismittel"", 17.01.2007)



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