Hotel-Kategorie1. Jeder Reiseveranstalter, der seine Angebote griffig durch ein zahlenmäßiges symbolhaftes Klassierungsmerkmal beschreibt, seien es nur Sterne, Seesterne, N's oder ähnliches, muss sich insoweit zwar nicht am Maßstab deutscher Hotelsterne messen lassen, wohl aber an dem selbstbeschriebenen Standard, den er den Merkmalen in seinen Kategorien üblicherweise zuordnet.
- [ OLG Celle, Urt. vom 9.12.2004 - 11 U 170/03 ]
2. Dabei darf er wegen des Charakters der Pauschalreisen als einheitliches Massengeschäft mit seinen einer bestimmten Anzahl der Merkmale zugeordenten Standards nicht ohne deutlichen Hinweis von den üblicherweise von den Reiseveranstaltern einer solchen Kennzeichung zugeordneten Standards abweichen. |
Zurück
Bookmark Buttons
