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Urteile zum Reiserecht

Fremdsprachiges Abendprogramm ist kein Reisemangel

1. Ein deutscher Reisender kann bei einer Reise in das nichtdeutschsprachige Ausland in einem Hotel mit zehn Etagen und 238 Zimmern nicht damit rechnen, dass die Abendunterhaltung, die allen Gästen zugänglich ist, auf Deutsch erfolgt. Er muss damit rechnen, dass diese in der dort gesprochenen Sprache oder aber auf Englisch erfolgt, da sie sich an ein internationales Publikum richtet.
2. Ist die Telefonnummer der örtlichen Reiseleitung nur dem Hotel-Personal, nicht aber dem Reisenden bekannt, und weist das Hotel-Personal den sich beschwerenden Reisenden nicht darauf hin, dass ihrer Mängelanzeige nicht nachgegangen würde, sondern sie selbst neu und unmittelbar die Reiseleitung benachrichtigen müssten, dann durften die Kläger davon ausgehen, dass sie die Mängel nicht weiter anzeigen mussten.
- [ LG Duisburg, Urt. vom 24.11.2005 - 12 S26/05 ]

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