

- Reisebüros müssen nicht über Visaregelungen aufklären
- Reiserücktrittsversicherung - Reiseunterbrechung kein versicherter Reiseabbruch
- Reiserücktrittsversicherung - unerwartete Verschlechterung einer Krankheit
- Reiserücktrittsversicherung - Stornierungspflicht bei Erkrankung
- Reiserücktrittsversicherung - Flugangst - Flughafenarzt
- Reiseabbruchversicherung - Datum Arztattest
- Reiserücktrittsversicherung - Bandscheibenvorfall
- Reiserücktrittsversicherung - Rückfall bei Lungenentzündung
- Keine Reisepreisminderung bei Flugzeitänderung
- Reiserücktrittsversicherung - Reisestornierung bei Vorerkrankung Rückenschmerzen
- Hotelbewertungen aus dem Internet sind als Beweismittel vor Gericht nicht geeignet
- Reiserücktrittsversicherung - unerwartet schwere Erkrankung - Schilddrüsenüberfunktion
- Reiserücktrittsversicherung - unerwartet schwere Erkrankung - Depression
- Reiseabbruchversicherung - unerwarrtet schwere Erkrankung - Diarrhea resolved
- Reiserücktrittsversicherung - Reiseunterbrechung
- Reiserücktrittsversicherung - Kündigung Arbeitgeber
- Reiserücktrittsversicherung - Flugangst
- Kein Reisemangel - Alkohol an Jugendliche
- Reiserücktrittsversicherung - unverzügliche Stornierung Aneurysma
- Reiserücktrittsversicherung - Nasenbeinfraktur
- Reiserücktrittsversicherung - Selbstbehalt
- Reiserücktrittsversicherung - Sofortige Stornierungspflicht bei Erkrankung
- Reiserücktrittsversicherung - Schwangerschaft
- Reiserücktrittsversicherung - Risiko von Genesungsprognosen
- Reiserücktrittsversicherung - Reiseantriit,Einchecken
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Urteile zum Reiserecht
Fremdsprachiges Abendprogramm ist kein Reisemangel
1. Ein deutscher Reisender kann bei einer Reise in das nichtdeutschsprachige Ausland in einem Hotel mit zehn Etagen und 238 Zimmern nicht damit rechnen, dass die Abendunterhaltung, die allen Gästen zugänglich ist, auf Deutsch erfolgt. Er muss damit rechnen, dass diese in der dort gesprochenen Sprache oder aber auf Englisch erfolgt, da sie sich an ein internationales Publikum richtet.
2. Ist die Telefonnummer der örtlichen Reiseleitung nur dem Hotel-Personal, nicht aber dem Reisenden bekannt, und weist das Hotel-Personal den sich beschwerenden Reisenden nicht darauf hin, dass ihrer Mängelanzeige nicht nachgegangen würde, sondern sie selbst neu und unmittelbar die Reiseleitung benachrichtigen müssten, dann durften die Kläger davon ausgehen, dass sie die Mängel nicht weiter anzeigen mussten.
- [ LG Duisburg, Urt. vom 24.11.2005 - 12 S26/05 ]
2. Ist die Telefonnummer der örtlichen Reiseleitung nur dem Hotel-Personal, nicht aber dem Reisenden bekannt, und weist das Hotel-Personal den sich beschwerenden Reisenden nicht darauf hin, dass ihrer Mängelanzeige nicht nachgegangen würde, sondern sie selbst neu und unmittelbar die Reiseleitung benachrichtigen müssten, dann durften die Kläger davon ausgehen, dass sie die Mängel nicht weiter anzeigen mussten.
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