Frankfurter Tabelle zur ReisepreisminderungIm Reiserecht gibt die Frankfurter Tabelle seit vielen Jahren brauchbare Anhaltspunkte für die Minderung des Reisepreises. Abhängig von Art und Umfang der Reisemängel zeigt ein Prozentsatz, wieviel Prozent vom Reisepreis für eine Minderung als Richtschnur in Betracht kommen. Die "Frankfurter Tabelle" ist vom Landgericht Fankfurt entwickelt worden. Geringfügige Beeinträchtigungen bleiben dabei außer Betracht. |
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