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Fluggastrechte beim Streik am Frankfurter Airport

27.02.2012

Falls Flüge aufgrund des Streiks am Frankfurter Flughafen ausfallen oder verschoben werden, stehen den Kunden - je nachdem , ob sie eine Pauschalreise oder nur den Flug direkt gebucht haben - verschiedene Rechte zu.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat hierzu unter
http://www.vz-nrw.de/UNIQ133034791325476/link1031521A.html

einige Infos zusammengetragen.

Es ist allerdings umstritten, ob die Kunden von den Airlines Ausgleichszahlungen für wegen der Streiks ausgefallenen Flüge erhalten können, da die Fluggesellschaften nach bislang überwiegender Ansicht bei Vorliegen außergewöhnlicher Umständen, die sich auch bei Einleiten sämtlicher zumutbarer Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen, nicht leisten müssen.

Verspäten sich Flüge bei Pauschalreisen um mehr als 4 Stunden, liegt ein Reisemangel vor . Dann können etwa 5% des Tagesreisepreises geltend gemacht werden.


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