

- Reisebüros müssen nicht über Visaregelungen aufklären
- Reiserücktrittsversicherung - Reiseunterbrechung kein versicherter Reiseabbruch
- Reiserücktrittsversicherung - unerwartete Verschlechterung einer Krankheit
- Reiserücktrittsversicherung - Stornierungspflicht bei Erkrankung
- Reiserücktrittsversicherung - Flugangst - Flughafenarzt
- Reiseabbruchversicherung - Datum Arztattest
- Reiserücktrittsversicherung - Bandscheibenvorfall
- Reiserücktrittsversicherung - Rückfall bei Lungenentzündung
- Keine Reisepreisminderung bei Flugzeitänderung
- Reiserücktrittsversicherung - Reisestornierung bei Vorerkrankung Rückenschmerzen
- Hotelbewertungen aus dem Internet sind als Beweismittel vor Gericht nicht geeignet
- Reiserücktrittsversicherung - unerwartet schwere Erkrankung - Schilddrüsenüberfunktion
- Reiserücktrittsversicherung - unerwartet schwere Erkrankung - Depression
- Reiseabbruchversicherung - unerwarrtet schwere Erkrankung - Diarrhea resolved
- Reiserücktrittsversicherung - Reiseunterbrechung
- Reiserücktrittsversicherung - Kündigung Arbeitgeber
- Reiserücktrittsversicherung - Flugangst
- Kein Reisemangel - Alkohol an Jugendliche
- Reiserücktrittsversicherung - unverzügliche Stornierung Aneurysma
- Reiserücktrittsversicherung - Nasenbeinfraktur
- Reiserücktrittsversicherung - Selbstbehalt
- Reiserücktrittsversicherung - Sofortige Stornierungspflicht bei Erkrankung
- Reiserücktrittsversicherung - Schwangerschaft
- Reiserücktrittsversicherung - Risiko von Genesungsprognosen
- Reiserücktrittsversicherung - Reiseantriit,Einchecken
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Urteile zum Reiserecht
Eine andere Poolform, als im Katalog abgebildet ist kein Reisemangel
1. Einen Reiseveranstalter binden nur die Angaben über das Vertragshotel in seinem Katalog, nicht jedoch Informationen aus einer im Hotel ausliegenden Broschüre.
2. Eine Abbildung des Hotelpools im Reisekatalog bedeutet keine Eigenschaftszusicherung dahingehend, dass dieser über die dargestellte Form verfügt.
3. Die Verwendung von Resten des Mittags-Buffets für das jeweilige Abendessen stellt keinen Reisemangel dar.
- [ AG Duisburg, Urt. vom 16.6.2005 - 49 C 1338/05 ]
2. Eine Abbildung des Hotelpools im Reisekatalog bedeutet keine Eigenschaftszusicherung dahingehend, dass dieser über die dargestellte Form verfügt.
3. Die Verwendung von Resten des Mittags-Buffets für das jeweilige Abendessen stellt keinen Reisemangel dar.
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