Ausländische Sicherheitsstandards1. Die Verkehrssicherungspflicht des Reisveranstalters wird nicht verletzt, wenn von einer Einrichtung des vom Reiseveranstalters ausgewählten Beherbungs- und Restaurationsbetriebes eine Gefahr für die Sicherheit des Reisenden ausgeht, mit der er nicht zu rechnen braucht.
- [ LG Koblenz, Urt. v. 22.4.2005 - 10 O 181/03]
2. Hinsichtlich der Sicherheitsstandards eines Hotels sind nicht deutsche Maßstäbe zu Grunde zu legen; vielmehr ist auf die Besonderheiten des Gastlandes abzustellen. |
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