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Urteile zum Reiserecht

Ausländische Sicherheitsstandards

1. Die Verkehrssicherungspflicht des Reisveranstalters wird nicht verletzt, wenn von einer Einrichtung des vom Reiseveranstalters ausgewählten Beherbungs- und Restaurationsbetriebes eine Gefahr für die Sicherheit des Reisenden ausgeht, mit der er nicht zu rechnen braucht.
2. Hinsichtlich der Sicherheitsstandards eines Hotels sind nicht deutsche Maßstäbe zu Grunde zu legen; vielmehr ist auf die Besonderheiten des Gastlandes abzustellen.
- [ LG Koblenz, Urt. v. 22.4.2005 - 10 O 181/03]

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