Änderung der Flugzeit muss kein Reisemangel seinEin Hinflug, der in der Nacht vom ersten auf den zweiten Reisetag durchgeführt wird, ist bei einer Billigreise eine bloße Unannehmlichkeit, die Mangels Vereinbarung einer bestimmten Abflugzeit hinzunehmen ist.
- [ AG Düsseldorf, Urt. vom 15.2.2006 - 56 C 13943/05 ]
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